Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Copy for Trello® von JDu Apps.
Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV)
gemäß Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Stand: 29. August 2026
zwischen
1. Verantwortlicher / Auftraggeber
[Name/Firma des Kunden]
[Anschrift]
[PLZ Ort]
[E-Mail-Adresse]
– nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Verantwortlicher“ –
und
2. Auftragsverarbeiter
JDu Apps
Inhaber: Julian Dubbert
Eilenau 11
22087 Hamburg
Deutschland
support@copy-for-trello.com
copy-for-trello.com
– nachfolgend „Auftragsverarbeiter“ –
gemeinsam „Parteien“.
1. Gegenstand und Geltungsbereich
1.1
Dieser Vertrag regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den
Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen im Rahmen der Nutzung des von
JDu Apps bereitgestellten Migrationsdienstes.
1.2
Der Auftragsverarbeiter erbringt eine technische Dienstleistung zur automatisierten
Migration von Daten aus unterstützten Projektmanagement- und
Kollaborationsplattformen in vom Verantwortlichen bestimmte Zielkonten oder
Zielplattformen.
Der aktuelle Schwerpunkt des Dienstes liegt auf der Migration von Trello®-Boards.
1.3
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich, soweit
dies zur Durchführung der vom Verantwortlichen beauftragten Migration erforderlich ist
oder der Verantwortliche eine entsprechende Weisung erteilt.
1.4
Dieser AVV gilt nur für solche Verarbeitungsvorgänge, bei denen der Auftragsverarbeiter
personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
Andere Verarbeitungsvorgänge, bei denen der Auftragsverarbeiter selbst
Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist, sind nicht Gegenstand dieses AVV.
2. Art und Zweck der Verarbeitung
2.1
Zweck der Verarbeitung ist ausschließlich die Durchführung der vom Verantwortlichen
beauftragten Datenmigration.
2.2
Die Verarbeitung kann insbesondere folgende Vorgänge umfassen:
• Auslesen von Daten aus dem Quellsystem,
• Übertragung von Daten über technische Schnittstellen,
• vorübergehende Verarbeitung und Zwischenspeicherung,
• technische Transformation und Strukturierung,
• Zuordnung von Benutzern und Objekten,
• Übertragung von Daten in das Zielsystem,
• Erstellung bzw. Wiederherstellung von Anhängen,
• Reparatur bzw. Herstellung von Verknüpfungen,
• technische Fehlerbehandlung,
• technische Protokollierung,
• Wiederholung fehlgeschlagener Verarbeitungsschritte,
• anschließende Löschung nicht mehr benötigter Daten.
2.3
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zu dem Zweck, die vom Verantwortlichen
ausgewählte Migration technisch durchzuführen.
Eine Nutzung der im Rahmen der Migration verarbeiteten Inhalte zu Werbezwecken, zur
Profilbildung oder zu sonstigen eigenen Zwecken des Auftragsverarbeiters findet nicht
statt.
3. Kategorien personenbezogener Daten
Im Rahmen einer Migration können – abhängig von der vom Verantwortlichen
ausgewählten Plattform und den darin enthaltenen Daten – insbesondere folgende
Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden:
• Namen und sonstige Personenstammdaten,
• Benutzernamen und Benutzerkennungen,
• E-Mail-Adressen und sonstige Kommunikationsdaten,
• Benutzerzuordnungen und Erwähnungen,
• Karten-, Aufgaben- und Projekttitel,
• Beschreibungen und sonstige Freitextinhalte,
• Kommentare und Aktivitäten,
• Checklisten,
• Labels und Tags,
• Fälligkeitstermine und Statusinformationen,
• Anhänge, Dateien und Bilder,
• Verknüpfungen und Referenzen,
• technische Identifikationsdaten,
• sonstige Inhalte, die in den vom Verantwortlichen ausgewählten Daten
enthalten sind.
Soweit in den vom Verantwortlichen zur Migration bereitgestellten Daten besondere
Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO oder
personenbezogene Daten nach Art. 10 DSGVO enthalten sind, können auch diese im
Rahmen der technisch erforderlichen Verarbeitung verarbeitet werden.
4. Kategorien betroffener Personen
Von der Verarbeitung können insbesondere betroffen sein:
• Mitarbeiter und Beschäftigte des Verantwortlichen,
• Kunden und Interessenten des Verantwortlichen,
• Lieferanten und Geschäftspartner des Verantwortlichen,
• Nutzer der vom Verantwortlichen eingesetzten Plattformen,
• Ansprechpartner und sonstige Kontaktpersonen,
• sonstige natürliche Personen, deren personenbezogene Daten in den zu
migrierenden Daten enthalten sind.
5. Dauer der Auftragsverarbeitung
5.1
Die Auftragsverarbeitung beginnt mit dem Beginn der jeweiligen Migration.
5.2
Die Verarbeitung endet grundsätzlich mit dem Abschluss oder Abbruch der jeweiligen
Migration und der anschließenden Löschung der nicht mehr benötigten
personenbezogenen Daten.
5.3
Dieser AVV gilt für die Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien. Er endet
mit Beendigung der Geschäftsbeziehung und der Beendigung der Verarbeitung
personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter. Gesetzliche
Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
6. Weisungsgebundene Verarbeitung
6.1
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf
dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung
zur Verarbeitung besteht.
6.2
Die Beauftragung einer konkreten Migration, die Auswahl der zu migrierenden Daten
und die Festlegung des Zielsystems gelten als Weisungen des Verantwortlichen.
6.3
Der Verantwortliche ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und insbesondere
dafür verantwortlich, dass er zur Übertragung und Verarbeitung der Daten berechtigt
ist.
6.4
Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, die Durchführung einer Weisung abzulehnen,
wenn diese nach seiner Auffassung gegen zwingende datenschutzrechtliche
Vorschriften verstößt. Der Verantwortliche wird hierüber unverzüglich informiert.
6.5
Ist der Auftragsverarbeiter aufgrund des Rechts der Europäischen Union oder eines
Mitgliedstaats zu einer Verarbeitung verpflichtet, informiert er den Verantwortlichen
hierüber vor der Verarbeitung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
7. Vertraulichkeit
7.1
Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass Personen, die mit der Verarbeitung
personenbezogener Daten betraut sind, zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden oder
einer entsprechenden gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
7.2
Personenbezogene Daten dürfen nur solchen Personen zugänglich gemacht werden,
die diese Daten zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben benötigen.
7.3
Zugriffsrechte werden nach dem Prinzip der geringstmöglichen Berechtigung vergeben
und bei Wegfall des jeweiligen Bedarfs entzogen.
8. Datenminimierung und Art der
technischen Verarbeitung
8.1
Der Auftragsverarbeiter berücksichtigt bei der Gestaltung und Durchführung des
Dienstes den Grundsatz der Datenminimierung.
8.2
Vollständige Inhalte der zu migrierenden Systeme, insbesondere
Kartenbeschreibungen, Kommentare, Custom Fields und vergleichbare Inhalte, werden
grundsätzlich nur während der technischen Durchführung der Migration verarbeitet und
nicht dauerhaft in der regulären Anwendungsdatenbank gespeichert.
8.3
Anhänge und Dateien können für die technische Durchführung der Migration
vorübergehend auf dem Dateisystem oder einem vergleichbaren temporären Speicher
abgelegt werden. Diese temporären Dateien werden nach Abschluss ihrer Verarbeitung
gelöscht.
8.4
Für den technischen Betrieb können bestimmte technische Metadaten vorübergehend
gespeichert werden. Hierzu können insbesondere gehören:
• technische IDs,
• Board-, Karten- und Objektzuordnungen,
• Shortlinks und Referenzen,
• gekürzte Kartenbezeichnungen,
• Benutzernamen oder Benutzerkennungen für ein vom Verantwortlichen
konfiguriertes Mapping,
• technische Statusinformationen,
• technische Protokollinformationen.
9. Technische und organisatorische
Maßnahmen
9.1
Der Auftragsverarbeiter trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen
gemäß Art. 32 DSGVO, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu
gewährleisten.
9.2
Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehenen Maßnahmen sind in Anlage 2 –
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) beschrieben.
9.3
Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, technische und organisatorische Maßnahmen
weiterzuentwickeln oder durch gleichwertige Maßnahmen zu ersetzen, sofern das
bestehende Schutzniveau nicht wesentlich unterschritten wird.
10. Unterstützung bei
Betroffenenrechten
10.1
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen unter Berücksichtigung der
Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der
Erfüllung seiner Pflichten gegenüber betroffenen Personen gemäß Art. 15 bis 22
DSGVO.
10.2
Hierzu können insbesondere gehören:
• Bereitstellung vorhandener Informationen,
• Unterstützung bei der Identifikation gespeicherter Daten,
• Unterstützung bei der Löschung,
• Unterstützung bei der Einschränkung der Verarbeitung,
• Weiterleitung von Anfragen, die unmittelbar beim Auftragsverarbeiter eingehen.
10.3
Die Entscheidung über die Berechtigung eines Betroffenenbegehrens und die Erfüllung
der gesetzlichen Pflichten gegenüber der betroffenen Person verbleiben beim
Verantwortlichen.
11. Unterstützung bei
Sicherheitsvorfällen und sonstigen
Pflichten
11.1
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen unter Berücksichtigung der
Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der
Erfüllung der Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO.
11.2
Hierzu gehört insbesondere die unverzügliche Information des Verantwortlichen über
eine dem Auftragsverarbeiter bekannt gewordene Verletzung des Schutzes
personenbezogener Daten, soweit diese die im Auftrag des Verantwortlichen
verarbeiteten Daten betrifft.
11.3
Die Information umfasst, soweit zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbar, insbesondere:
• Art des Sicherheitsvorfalls,
• betroffene Datenkategorien,
• betroffene Personengruppen,
• bekannte oder vermutete Auswirkungen,
• bereits ergriffene oder geplante Gegenmaßnahmen.
12. Unterauftragsverarbeiter
12.1
Der Auftragsverarbeiter darf zur Erbringung seiner Leistungen weitere
Auftragsverarbeiter einsetzen.
Hierzu können insbesondere Anbieter aus den Bereichen
• Hosting und Cloud-Infrastruktur,
• E-Mail-Versand,
• Monitoring und Sicherheit,
• Datenverarbeitung,
• sonstige technische Infrastruktur
gehören, soweit diese tatsächlich als Unterauftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28
DSGVO eingesetzt werden.
12.2
Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind in
Anlage 3 – Liste der Unterauftragsverarbeiter aufgeführt.
12.3
Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter eine allgemeine Genehmigung zur
Hinzuziehung weiterer Unterauftragsverarbeiter.
12.4
Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen vor dem Einsatz eines neuen
oder dem Austausch eines bestehenden Unterauftragsverarbeiters über die
beabsichtigte Änderung und gibt ihm Gelegenheit, aus wichtigen
datenschutzrechtlichen Gründen Einspruch zu erheben.
12.5
Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass der jeweilige Unterauftragsverarbeiter
vertraglich zu Datenschutzpflichten verpflichtet wird, die den in diesem AVV
vorgesehenen Verpflichtungen angemessen entsprechen.
12.6
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet die von ihm eingesetzten Unterauftragsverarbeiter
durch geeignete vertragliche Vereinbarungen zur Einhaltung der für die jeweilige
Verarbeitung geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen.
Der Auftragsverarbeiter prüft vor ihrem Einsatz angemessen, ob die jeweiligen
Unterauftragsverarbeiter geeignete Garantien für eine datenschutzkonforme
Verarbeitung bieten, insbesondere durch die Prüfung geeigneter
Datenschutzvereinbarungen, technischer und organisatorischer Maßnahmen sowie
sonstiger verfügbarer Nachweise.
Die Verantwortung des Auftragsverarbeiters für Unterauftragsverarbeiter beschränkt
sich auf die ihm nach Art. 28 DSGVO obliegenden Auswahl-, Kontroll- und
Vertragspflichten. Eine Garantie für jede tatsächliche Handlung eines
Unterauftragsverarbeiters außerhalb des Einfluss- und Kontrollbereichs des
Auftragsverarbeiters wird nicht übernommen.
13. Übermittlungen in Drittländer
13.1
Eine Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland oder an eine
internationale Organisation erfolgt nur, soweit hierfür die gesetzlichen
Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind.
13.2
Soweit ein eingesetzter Unterauftragsverarbeiter personenbezogene Daten außerhalb
des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet, wird dies in der Liste der
Unterauftragsverarbeiter bzw. den hierzu bereitgestellten Informationen entsprechend
ausgewiesen.
14. Löschung und Rückgabe
14.1
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt grundsätzlich nur für den Zeitraum,
der zur Durchführung der jeweiligen Migration erforderlich ist.
14.2
Nach Abschluss oder Abbruch einer Migration werden temporär gespeicherte
personenbezogene Daten grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen gelöscht, sofern keine
gesetzliche Verpflichtung zu einer längeren Speicherung besteht.
14.3
Daten können vorübergehend in technischen Sicherungskopien enthalten sein. Die
Löschung aus Sicherungskopien erfolgt im Rahmen der regulären technischen
Löschzyklen.
14.4
Eine gesonderte Rückgabe der vollständigen Migrationsdaten ist grundsätzlich nicht
erforderlich, da die Daten im Rahmen der beauftragten Migration in das vom
Verantwortlichen bestimmte Zielsystem übertragen werden.
14.5
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Daten, die aufgrund einer
gesetzlichen Verpflichtung länger gespeichert werden müssen, werden nach Ablauf der
entsprechenden Frist gelöscht und während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist nur
im gesetzlich erforderlichen Umfang verarbeitet.
14.6
Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass Unterauftragsverarbeiter personenbezogene
Daten des Verantwortlichen nach Beendigung ihrer jeweiligen Leistung grundsätzlich
entsprechend den für sie geltenden vertraglichen und gesetzlichen Löschpflichten
löschen oder zurückgeben. Der Auftragsverarbeiter ist jedoch nicht verpflichtet, die
Löschung bei einem Unterauftragsverarbeiter über die ihm vertraglich und technisch
möglichen Kontrollmaßnahmen hinaus zu überwachen.
15. Nachweis- und Kontrollrechte
15.1
Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die Informationen zur Verfügung,
die zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO vorgesehenen Verpflichtungen
erforderlich sind.
15.2
Der Auftragsverarbeiter unterstützt angemessene Überprüfungen und Audits des
Verantwortlichen, soweit diese zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich
sind.
15.3
Der Verantwortliche wird seine Kontrollrechte grundsätzlich zunächst durch geeignete
Dokumentationen, Nachweise, Auskünfte und – soweit vorhanden – Zertifizierungen
oder Prüfberichte ausüben.
15.4
Soweit eine weitergehende Prüfung erforderlich ist, kann der Verantwortliche nach
angemessener vorheriger Ankündigung ein Audit durchführen oder durch einen
geeigneten unabhängigen Prüfer durchführen lassen.
15.5
Audits sind so durchzuführen, dass der Geschäftsbetrieb, die Sicherheit der Systeme
und die Rechte anderer Kunden des Auftragsverarbeiters möglichst nicht beeinträchtigt
werden.
15.6
Die Einzelheiten eines Audits werden zwischen den Parteien angemessen abgestimmt.
16. Datenschutzbeauftragter und
Datenschutzkontakt
Der Auftragsverarbeiter hat einen Datenschutzbeauftragten bestellt, soweit eine
solche Bestellung gesetzlich erforderlich ist.
Datenschutzbezogene Anfragen können an folgende Kontaktadresse gerichtet werden:
privacy@copy-for-trello.com
Soweit der Verantwortliche einen Datenschutzbeauftragten bestellt hat, können die
Parteien die jeweiligen Kontaktdaten austauschen.
17. Vertragsänderungen
17.1
Änderungen und Ergänzungen dieses AVV bedürfen der Textform, soweit gesetzlich
zulässig.
17.2
Der Auftragsverarbeiter kann Änderungen an diesem AVV vornehmen, soweit dies
aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Änderungen, Änderungen der technischen
oder organisatorischen Rahmenbedingungen oder der Weiterentwicklung des Dienstes
erforderlich ist.
Soweit eine Änderung die Rechte oder Pflichten des Verantwortlichen wesentlich
berührt, wird der Verantwortliche hierüber angemessen informiert.
18. Elektronischer Vertragsschluss
18.1
Dieser AVV kann in elektronischer Form abgeschlossen werden.
18.2
Soweit der AVV im Rahmen eines elektronischen Bestell- oder Registrierungsprozesses
abgeschlossen wird, gilt die dokumentierte elektronische Zustimmung des
Verantwortlichen als Abschluss des AVV.
18.3
Der Auftragsverarbeiter dokumentiert dabei insbesondere die jeweils gültige Version
des AVV sowie Zeitpunkt und Zuordnung der Zustimmung.
Art. 28 Abs. 9 DSGVO sieht ausdrücklich vor, dass der Vertrag auch in elektronischer
Form abgeschlossen werden kann.
19. Verhältnis zum Hauptvertrag
19.1
Dieser AVV ergänzt den zwischen den Parteien bestehenden Hauptvertrag über die
Nutzung des Migrationsdienstes.
19.2
Bei Widersprüchen zwischen diesem AVV und dem Hauptvertrag gehen die Regelungen
dieses AVV hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten vor.
19.3
Im Übrigen bleiben die Regelungen des Hauptvertrags unberührt.
20. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften
entgegenstehen.
Die gesetzlichen Gerichtsstände bleiben unberührt.
21. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses AVV unwirksam oder undurchführbar sein oder werden,
bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt, soweit
rechtlich zulässig, eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen und
datenschutzrechtlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
Anlage 1 – Beschreibung der
Verarbeitung
1. Gegenstand
Automatisierte Migration von Daten aus unterstützten Projektmanagement- und
Kollaborationsplattformen in vom Verantwortlichen bestimmte Zielkonten oder
Zielplattformen.
Der aktuelle Schwerpunkt liegt auf der Migration von Trello®-Boards.
2. Zweck
Durchführung der vom Verantwortlichen beauftragten Datenmigration.
3. Verarbeitungsvorgänge
• Auslesen
• Übertragen
• Verarbeiten
• Strukturieren
• Zuordnen
• vorübergehendes Speichern
• technische Transformation
• Neuanlegen im Zielsystem
• Übertragung von Anhängen
• technische Fehlerbehandlung
• Löschen
4. Kategorien personenbezogener Daten
• Namen und Personenstammdaten
• Benutzernamen und Benutzerkennungen
• Kommunikationsdaten
• E-Mail-Adressen
• Benutzerzuordnungen und Erwähnungen
• Karten- und Aufgabentitel
• Beschreibungen
• Kommentare
• Checklisten
• Labels und Tags
• Fälligkeitstermine
• Statusinformationen
• Anhänge und Dateien
• Bilder
• technische IDs und Referenzen
• sonstige in den migrierten Inhalten enthaltene personenbezogene Daten
5. Kategorien betroffener Personen
• Mitarbeiter und Beschäftigte
• Kunden und Interessenten
• Lieferanten und Geschäftspartner
• Nutzer der Quell- und Zielplattformen
• sonstige Personen, deren personenbezogene Daten in den migrierten Inhalten
enthalten sind
6. Dauer
Die Verarbeitung erfolgt während der jeweiligen Migration.
Temporär gespeicherte Daten werden grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach
Abschluss oder Abbruch der Migration gelöscht.
Anlage 2 – Technische und
organisatorische Maßnahmen (TOM)
1. Grundsatz
JDu Apps setzt technische und organisatorische Maßnahmen ein, die ein dem Risiko
angemessenes Schutzniveau gewährleisten.
Die Maßnahmen berücksichtigen insbesondere die Besonderheit des
Migrationsdienstes, dass vollständige Inhalte der zu migrierenden Systeme
grundsätzlich nicht dauerhaft in der regulären Anwendungsdatenbank gespeichert
werden.
2. Zutrittskontrolle
Die produktive Anwendung wird auf Serverinfrastruktur eines professionellen
Hostinganbieters betrieben.
Der physische Zutritt zu den Rechenzentrums- und Serverbereichen wird durch den
jeweiligen Hostinganbieter kontrolliert.
JDu Apps selbst hat keinen physischen Zugriff auf die Serverhardware.
3. Zugangskontrolle
Der administrative Zugang zur produktiven Infrastruktur wird durch geeignete
Authentifizierungs- und Zugriffsschutzmaßnahmen abgesichert.
Hierzu gehören insbesondere, soweit für die jeweilige Infrastruktur eingesetzt:
• individuelle Benutzerkonten,
• sichere Authentifizierung,
• eingeschränkte administrative Zugänge,
• SSH-Zugriff über geeignete Authentifizierungsverfahren,
• Firewall-Regeln,
• Deaktivierung nicht benötigter Netzwerkdienste,
• regelmäßige Sicherheitsupdates.
4. Zugriffskontrolle
Zugriffsrechte auf Systeme und Daten werden nach dem Prinzip der geringstmöglichen
Berechtigung vergeben.
Der Zugriff auf Kundendaten wird auf Personen und Prozesse beschränkt, die ihn zur
Durchführung des Betriebs, der Wartung, der Fehlerbehebung oder des Supports
benötigen.
Nicht mehr benötigte Berechtigungen werden entzogen.
5. Mandantentrennung
Daten und Migrationen unterschiedlicher Kunden werden logisch voneinander getrennt.
Zugriffe auf Migrationen, Benutzerkonten und technische Metadaten werden anhand
der jeweiligen Berechtigungen kontrolliert.
Die Anwendung prüft bei geschützten Zugriffen die Berechtigung des jeweiligen
Benutzers für die angeforderte Ressource.
6. Datenminimierung und temporäre Verarbeitung
Die Anwendung ist so konzipiert, dass vollständige Inhalte der zu migrierenden Systeme
grundsätzlich nicht dauerhaft in der regulären Datenbank gespeichert werden.
Insbesondere können Kartenbeschreibungen, Kommentare, Custom Fields und
vergleichbare Inhalte ausschließlich während der technischen Verarbeitung im
Arbeitsspeicher verarbeitet werden.
Anhänge und Dateien werden, soweit für die Migration erforderlich, vorübergehend
gespeichert und nach ihrer Verarbeitung gelöscht.
7. Verschlüsselung und Übertragungssicherheit
Die Webanwendung wird über verschlüsselte HTTPS/TLS-Verbindungen bereitgestellt.
Die Kommunikation mit unterstützten APIs erfolgt über verschlüsselte Verbindungen,
soweit diese von den jeweiligen Diensten unterstützt werden.
Zugangsdaten, Tokens und sonstige Geheimnisse werden nicht in öffentlich
zugänglichen Bereichen des Quellcodes gespeichert.
8. OAuth und Zugangstokens
Soweit von den jeweiligen Plattformen unterstützt, werden OAuth-basierte
Autorisierungsverfahren verwendet.
Passwörter der Kunden für Drittplattformen werden grundsätzlich nicht von JDu Apps
gespeichert.
OAuth-Tokens und vergleichbare Zugangsdaten werden ausschließlich zur
Durchführung der vom Kunden autorisierten Vorgänge verwendet und gegen
unbefugten Zugriff geschützt.
Nicht mehr benötigte Tokens werden gelöscht oder, soweit technisch möglich, ungültig
gemacht.
9. Löschkonzept
Die Anwendung verwendet automatisierte bzw. definierte Löschprozesse.
Hierzu gehören insbesondere:
• Löschung temporärer Anhänge nach der Verarbeitung,
• Löschung temporärer Migrationsdaten,
• Löschung nicht mehr benötigter Zuordnungen,
• Löschung nicht mehr benötigter Tokens,
• Löschung technischer Metadaten nach Ablauf der vorgesehenen
Aufbewahrungsfrist.
Die reguläre Aufbewahrungsfrist für persistierte technische Migrationsdaten beträgt
grundsätzlich maximal 14 Tage.
10. Protokollierung und Eingabekontrolle
Technische Vorgänge werden soweit erforderlich protokolliert.
Die Protokollierung dient insbesondere:
• Fehleranalyse,
• Sicherheitsüberwachung,
• Nachvollziehbarkeit technischer Vorgänge,
• Missbrauchserkennung,
• Stabilität und Betrieb der Anwendung.
Protokolle werden auf das technisch erforderliche Maß beschränkt.
11. Verfügbarkeitskontrolle
Die produktive Anwendung wird auf professioneller Serverinfrastruktur betrieben.
Zur Aufrechterhaltung der Verfügbarkeit werden, soweit für die jeweilige Infrastruktur
vorgesehen, insbesondere eingesetzt:
• Serverüberwachung,
• technische Protokollierung,
• regelmäßige Sicherheitsupdates,
• Backup- und Wiederherstellungsverfahren,
• Verfahren zur Behandlung technischer Störungen.
12. Wiederherstellbarkeit
Für relevante Systemkomponenten werden geeignete Sicherungs- und
Wiederherstellungsverfahren eingesetzt.
Die Wiederherstellung kann im Fall eines technischen Ausfalls anhand der
vorhandenen Sicherungen und Verfahren erfolgen.
13. Trennung von Entwicklungs- und
Produktivsystemen
Entwicklungs- und Produktivumgebungen werden grundsätzlich getrennt betrieben.
Produktive Kundendaten werden nicht zu Entwicklungs- oder Testzwecken verwendet,
soweit dies nicht für einen konkreten betrieblichen Zweck erforderlich und
datenschutzrechtlich zulässig ist.
Für Entwicklung und Tests werden soweit möglich Test- oder künstlich erzeugte Daten
verwendet.
14. Sicherheitsupdates und
Schwachstellenmanagement
Betriebssysteme, Serverkomponenten und eingesetzte Software werden regelmäßig
aktualisiert.
Sicherheitsrelevante Updates werden abhängig von ihrer Kritikalität zeitnah eingespielt.
Sicherheitsrelevante Schwachstellen werden im Rahmen der verfügbaren technischen
Möglichkeiten bewertet und behandelt.
15. Sicherheitsvorfälle
Für Sicherheitsvorfälle bestehen Verfahren zur Erkennung, Bewertung, Eindämmung
und Behebung.
Bekannte Datenschutzverletzungen werden hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf
personenbezogene Daten bewertet und entsprechend den gesetzlichen und
vertraglichen Anforderungen behandelt.
16. Vertraulichkeit
Personen mit Zugriff auf produktive Systeme oder personenbezogene Daten werden
entsprechend ihrer Aufgaben zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Zugriffsrechte werden bei Wegfall der jeweiligen Aufgaben entzogen.
17. Überprüfung und Weiterentwicklung
Die technischen und organisatorischen Maßnahmen werden regelmäßig überprüft und
bei technischen, organisatorischen oder rechtlichen Änderungen angepasst.
Änderungen dürfen nicht zu einer wesentlichen Verringerung des bestehenden
Schutzniveaus führen.
18. Überprüfung Unterauftragsverarbeiter
Vor dem Einsatz von Unterauftragsverarbeitern prüft JDu Apps angemessen deren
datenschutzrechtliche und technische Rahmenbedingungen. Soweit erforderlich,
werden geeignete Datenschutzvereinbarungen bzw. Auftragsverarbeitungsverträge
abgeschlossen.
JDu Apps berücksichtigt bei der Auswahl insbesondere die angebotenen technischen
und organisatorischen Maßnahmen sowie verfügbare Nachweise über deren
Umsetzung.
Änderungen bei den eingesetzten Unterauftragsverarbeitern werden entsprechend den
Regelungen des AVV dokumentiert und dem Verantwortlichen, soweit erforderlich,
mitgeteilt.
Die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter werden auf Grundlage verfügbarer
Informationen und Nachweise angemessen überprüft.
Anlage 3 – Liste der Unterauftragsverarbeiter
Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses werden folgende Unterauftragsverarbeiter
eingesetzt, soweit sie für die jeweilige Leistung erforderlich sind:
Unternehmen: Hetzner Online GmbH
Zweck: Hosting, Serverinfrastruktur sowie Versand und Empfang von E-Mails
Art der Verarbeitung: Verarbeitung der auf der Serverinfrastruktur anfallenden Daten sowie E-Mail-Adressen und für den E-Mail-Versand und -Empfang erforderliche Kommunikationsdaten
Standort: Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen
Unternehmen: Stripe Technology Company Limited (STC)
Zweck: Zahlungsabwicklung und Abrechnung der gebuchten Leistungen
Art der Verarbeitung: Verarbeitung von Kunden-, Zahlungs- und Transaktionsdaten zur Durchführung und Dokumentation von Zahlungen
Standort: One Wilton Park, Wilton Place, Dublin 2, D02 FX04, Irland
Die Liste wird bei Änderungen entsprechend der Regelungen dieses AVV aktualisiert.
Download
Den AVV können Sie als Textdatei herunterladen.